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   RG, 26.06.1937 - V 26/37   

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https://dejure.org/1937,532
RG, 26.06.1937 - V 26/37 (https://dejure.org/1937,532)
RG, Entscheidung vom 26.06.1937 - V 26/37 (https://dejure.org/1937,532)
RG, Entscheidung vom 26. Juni 1937 - V 26/37 (https://dejure.org/1937,532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Unterliegt der Formvorschrift des § 313 BGB. ein Vertrag, wodurch der in Ansehung eines Grundstücks zum Vorkauf Berechtigte die ihm aus der Ausübung des Vorkaufsrechts erwachsenen Ansprüche auf einen Dritten überträgt? 2. Verstößt es gegen die Vorschrift des § 514 BGB., ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 155, 172
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.10.2012 - IV ZB 14/12

    Notarielles Testament: Auswahl des Testamentsvollstreckers durch den Urkundsnotar

    Soweit die Rechtsbeschwerde darauf abstellt, nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts sei der Notar durch § 171 FGG a.F. nicht daran gehindert gewesen, zugleich eine Vollmacht auf sich selbst zu beurkunden (vgl. RGZ 155, 172, 178 f.; 121, 30, 34 f.), kann offen bleiben, ob dies auch für den Anwendungsbereich des Beurkundungsgesetzes gilt (so etwa Winkler aaO Rn. 8).
  • BGH, 03.12.1987 - III ZR 261/86

    Auslegung einer vollstreckbaren Urkunde

    Die Grundschuldbestellung und das Schuldanerkenntnis sollten ihm persönlich keine materiellen oder rechtlichen Vorteile bringen (vgl. RGZ 121, 30, 34; 155, 172, 179).
  • BGH, 13.06.1966 - III ZR 198/64

    Abschluss eines Erbteilskaufvertrages; Ausübung eines Vorkaufsrechts; Eintritt

    Ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 514 BGB ließe sich nicht einmal dann annehmen, wenn, wie das Landgericht schon zutreffend ausgeführt hat, sich Huberta W. schon vor ihrer Ausübung des Vorkaufsrechts dem Kläger gegenüber zur Ausübung des Vorkaufsrechts und zur Übertragung der hieraus entstandenen Rechte verpflichtet hätte, da sie auch in diesem Falle zwar dem Kläger gegenüber gebunden gewesen, jedoch der vorkaufsverpflichteten Beklagten gegenüber die Alleinberechtigte geblieben wäre (RGZ 155, 172, 178).
  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 69/55

    Rechtsmittel

    Die Vorschriften der § § 170, 171 FGG stehen der Zulässigkeit einer solchen Doppelermächtigung nicht entgegen (vgl. RGZ 121, 30 [33 ff]; 155, 172 [178/79]).
  • OLG Frankfurt, 13.02.1998 - 20 W 55/98

    Anspruch auf Urkundenausfertigung

    Die Tatsache allein, daß der Beteiligte zu 1) bei der Beurkundung anwesend war, macht ihn selbst dann nicht zum Beteiligten, wenn man berücksichtigt, daß die beurkundete Erklärung der Beteiligten zu 2) in seinen Rechtskreis hinübergreift (vgl. dazu RGZ 155, 172/179; BayObLG OLGE 30, 408; Jansen FGG 2. Aufl. § 51 BeurkG Rz. 3).
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